Eigenes hessisches Untersuchungsausschussgesetz war überfällig

Bild: Angelika Aschenbach

In der Debatte zum Dringlichen Gesetzentwurf zur Regelung des Rechts der Untersuchungsausschüsse des Hessischen Landtags, begrüßte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, Günter Rudolph, die zwischen den Fraktionen vereinbarten Regelungen.

Rudolph sagte am Dienstag in Wiesbaden: „Wir haben heute die gemeinsame Grundlage für die zukünftige Arbeit von Untersuchungsausschüssen geschaffen, die längst überfällig gewesen ist. Das Parlament hat zeitgemäße Regelungen zur Einsetzung, zur Arbeitsweise und zur Ausgestaltung der Befugnisse des jeweiligen Untersuchungsausschusses geschaffen. Dies ist besonders wichtig, da durch das neue Untersuchungsausschussgesetz auch die Rechte der Opposition grundsätzlich gestärkt werden.  Hessen war bisher das letzte Bundesland, in dem ein eigenes Gesetz fehlte. Dieser Umstand gehört ab heute der Geschichte an.“